Allgemeine Geschäftsbedigungen
Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben,
mit CANYON den Paddel- oder Canyoningsport auszuüben. Wir bringen
unser gesamte "Know How" mit ein, um Ihnen einen möglichst
gelungenen Paddelurlaub zu gewährleisten. Hierzu gehören
auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend aufgelistet
sind. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Buchung, diese Geschäftsbedingungen
sorgfältig durchzulesen.
1. Anmeldung, Vertragsabschluss, Bezahlung
Sie können sich bei uns persönlich, telephonisch oder
schriftlich anmelden. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer
Website bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. Es gilt
nur die aktuelle Website. Sofern der Anmelder, durch eine ausdrückliche
und gesonderte Erklärung ermächtigt, zusätzliche
Teilnehmer anmeldet, steht er für deren Vertragspflicht ebenso
ein, wie für seine eigene.
Die Anmeldung kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung/
Rechnung zu Stande. Sollte der Inhalt unserer Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung abweichen, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch
nicht mehr berücksichtigen konnten, so entspricht dies einem
neuen Angebot von CANYON, an welches wir uns für den Zeitraum
von 10 Tagen ab Zugang der Bestätigung gebunden halten. Wird
das Angebot innerhalb dieser Frist nicht ausdrücklich abgelehnt,
so gilt unser Angebot als angenommen.
Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des
Gesamtpreises, höchstens jedoch 250,00 €uro zu bezahlen.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Bitte begleichen
Sie die Restzahlung spätestens zum Kursantritt..
2. Leistungen und Preise/ Leistungs- und Preisänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung
von CANYON auf der Website und in Detailinfos. Bei der Bestimmung
des Umfangs und der Ordnungsmöglichkeit der einzelnen Leistungen
sind stets die Ortsüblichkeit und eventuelle besondere Gegebenheiten
am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Änderungen,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind dann gestattet,
sofern die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
des Kurses beeinträchtigen. CANYON ist verpflichtet, Sie hiervon
in Kenntnis zu setzen. Abweichungen einzelner Kursleistungen, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden, die erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, berechtigen
Sie und uns zur Kündigung des Vertrages. Sofern die Abweichungen
weder durch uns noch durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
Ebenso behält sich CANYON vor, den Kurspreis, bis zu einer
Frist von 21 Tagen vor Kursbeginn aus sachlich berechtigten Gründen
zu ändern. Bei Preisänderungen von über 10 % des
Kurspreises sind Sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen zum kostenlosen
Rücktritt berechtigt.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern,
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter/innen
sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem
Namen zu treffen.
3. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Kursbeginn von dem Kurs zurücktreten.
In Ihren eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen
empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen
Kursvorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung
verlangen. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret
berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Kursbeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreis pauschalieren.
Bis zum 28. Tag vor Kursbeginn 20 % des Kurspreise. Bis zum 15.
Tag vor Kursbeginn, 40 % des Kurspreises. Bis zum 7. Tag vor Kursbeginn
80 % des Kurspreises. Bis Kursbeginn 100 % des Kurspreises.
Bis zum Beginn des Kurses können Sie sich bei der Durchführung
des Kurses durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch tatsächlich
entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem
Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen
Kursanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z.B. durch Verletzung
während des Kurses), so behalten wir den Anspruch auf den Kurspreis.
Es liegt in unserem Ermessen, für einzelne ausgefallene Kursleistungen
Gutscheine zu vergeben. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung
des Reisepreises.
5. Rücktritt und Kündigung durch CANYON
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten
oder nach Antritt des Kurses den Vertrag kündigen.
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Kursteilnehmer/in
den Kurs ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder
wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist
ein Teilnehmer/in den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund
der Fehleinschätzung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit nicht
gewachsen, gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir uns
den Anspruch auf den Kurspreis, es wird aber der Wert ersparter
Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen angerechnet.
Wir treten vom Vertrag zurück:
Bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, die je
nach Art der Unternehmung unterschiedlich ist und von uns erfragt
werden kann. Im Interesse aller sind wir jedoch bemüht, eine
Entscheidung möglichst frühzeitig zu treffen.
Sollte bis 14 Tage vor Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht sein, könnte dennoch eine Durchführung des Kurses
bei entsprechender Preisänderung stattfinden.
6. Kündigung in Folge höherer Gewalt
Wird der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Kursbeginn aus vorgenannten Gründen
erhalten Sie den gezahlten Kurspreis unverzüglich zurück.
Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt des Kurses,
kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die
bereits erbrachten oder zur Beendigung des Kurses noch zu erbringenden
Kursleistungen einen angemessene Entschädigung verlangen. Wird
der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden
die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen
und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten
zu Ihren Lasten. Bei Kanukursen und -touren ist der Veranstalter
berechtigt, auf andere Flüsse auszuweichen, falls die aktuellen
Wasserstände dies erfordern.
7. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Kursleistungen mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur den Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen
zu vertreten.
Den besonderen Charakter unserer Touren/ Kurse entsprechend erfolgt
die Teilnahme auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver
Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubter Handlung
und Gefährdungshaftung auf den dreifachen Kurspreis. Soweit
ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder soweit wir für einem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers
verantwortlich sind.
8. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich
uns vor Ort bzw. unseren Kursleiter zur Kenntnis zu geben. Wir bzw.
unsere Kursleiter werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass bei ihnen
keine körperlichen oder psychischen Gebrechen vorliegen, welche
die Teilnahme ausschließen, dass sie schwimmen können
und dass sie die Tour selbst sowie das Sportprogramm vor Ort nur
in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antreten. Das Mindestalter
ist je nach Unternehmung unterschiedlich und kann von uns erfragt
werden. Die Anreise erfolgt bei all unseren Touren in Eigenregie.
CANYON ist nicht für die Organisation und Durchführung
der An- bzw. Abreise verantwortlich oder für Ausfälle,
Verspätungen bzw. etwaige Unglücksfälle haftbar zu
machen. Gelegenheitsfahrten in Fahrzeugen von CANYON erfolgen stets
in Form von Mitfahrgelegenheiten auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche
und Schmerzensgelder, die über die Versicherungsdeckungssumme
hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Die Lagerung
von Gepäck und Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten
oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
10. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen
Ihrer Geltendmachung, sowie Verjährung bestimmen sich ausschließlich
nach den Vorschriften des Kursvertrages. Weitergehende Rechte des
Kunden, sind soweit zulässig, ausgeschlossen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung
geändert werden sollten.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Kursvertrages ganz oder
teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame
Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen,
die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehendsten erreicht.
13. Gerichtsstand
Der Kursteilnehmer/in kann CANYON an dessen Gerichtsstand verklagen.
Gerichtsstand ist München.
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