Canyoning- & Kanuschule
 
AGB

Allgemeine Geschäftsbedigungen

Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, mit CANYON den Paddel- oder Canyoningsport auszuüben. Wir bringen unser gesamte "Know How" mit ein, um Ihnen einen möglichst gelungenen Paddelurlaub zu gewährleisten. Hierzu gehören auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend aufgelistet sind. Wir empfehlen Ihnen, vor einer Buchung, diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen.

1. Anmeldung, Vertragsabschluss, Bezahlung
Sie können sich bei uns persönlich, telephonisch oder schriftlich anmelden. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage unserer Website bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages an. Es gilt nur die aktuelle Website. Sofern der Anmelder, durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung ermächtigt, zusätzliche Teilnehmer anmeldet, steht er für deren Vertragspflicht ebenso ein, wie für seine eigene.
Die Anmeldung kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung/ Rechnung zu Stande. Sollte der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr berücksichtigen konnten, so entspricht dies einem neuen Angebot von CANYON, an welches wir uns für den Zeitraum von 10 Tagen ab Zugang der Bestätigung gebunden halten. Wird das Angebot innerhalb dieser Frist nicht ausdrücklich abgelehnt, so gilt unser Angebot als angenommen.
Nach Erhalt der Bestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtpreises, höchstens jedoch 250,00 €uro zu bezahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Bitte begleichen Sie die Restzahlung spätestens zum Kursantritt..

2. Leistungen und Preise/ Leistungs- und Preisänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung von CANYON auf der Website und in Detailinfos. Bei der Bestimmung des Umfangs und der Ordnungsmöglichkeit der einzelnen Leistungen sind stets die Ortsüblichkeit und eventuelle besondere Gegebenheiten am betreffenden Zielort zu berücksichtigen. Änderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind dann gestattet, sofern die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Kurses beeinträchtigen. CANYON ist verpflichtet, Sie hiervon in Kenntnis zu setzen. Abweichungen einzelner Kursleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, die erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, berechtigen Sie und uns zur Kündigung des Vertrages. Sofern die Abweichungen weder durch uns noch durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind.
Ebenso behält sich CANYON vor, den Kurspreis, bis zu einer Frist von 21 Tagen vor Kursbeginn aus sachlich berechtigten Gründen zu ändern. Bei Preisänderungen von über 10 % des Kurspreises sind Sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen zum kostenlosen Rücktritt berechtigt.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter/innen sind nicht bevollmächtigt, mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.

3. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Kursbeginn von dem Kurs zurücktreten. In Ihren eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen Kursvorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Wir können diesen Anspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreis pauschalieren. Bis zum 28. Tag vor Kursbeginn 20 % des Kurspreise. Bis zum 15. Tag vor Kursbeginn, 40 % des Kurspreises. Bis zum 7. Tag vor Kursbeginn 80 % des Kurspreises. Bis Kursbeginn 100 % des Kurspreises.
Bis zum Beginn des Kurses können Sie sich bei der Durchführung des Kurses durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch tatsächlich entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Kursanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen nicht in Anspruch (z.B. durch Verletzung während des Kurses), so behalten wir den Anspruch auf den Kurspreis. Es liegt in unserem Ermessen, für einzelne ausgefallene Kursleistungen Gutscheine zu vergeben. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

5. Rücktritt und Kündigung durch CANYON
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Kurses den Vertrag kündigen.
Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Kursteilnehmer/in den Kurs ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer/in den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt Gleiches. Kündigen wir, so behalten wir uns den Anspruch auf den Kurspreis, es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
Wir treten vom Vertrag zurück:
Bis eine Woche vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, die je nach Art der Unternehmung unterschiedlich ist und von uns erfragt werden kann. Im Interesse aller sind wir jedoch bemüht, eine Entscheidung möglichst frühzeitig zu treffen.
Sollte bis 14 Tage vor Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, könnte dennoch eine Durchführung des Kurses bei entsprechender Preisänderung stattfinden.

6. Kündigung in Folge höherer Gewalt
Wird der Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Kursbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Kurspreis unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt des Kurses, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Kurses noch zu erbringenden Kursleistungen einen angemessene Entschädigung verlangen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im übrigen fallen Mehrkosten zu Ihren Lasten. Bei Kanukursen und -touren ist der Veranstalter berechtigt, auf andere Flüsse auszuweichen, falls die aktuellen Wasserstände dies erfordern.

7. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Kursleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
Den besonderen Charakter unserer Touren/ Kurse entsprechend erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubter Handlung und Gefährdungshaftung auf den dreifachen Kurspreis. Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich uns vor Ort bzw. unseren Kursleiter zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. unsere Kursleiter werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Teilnahmevoraussetzungen
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden, dass bei ihnen keine körperlichen oder psychischen Gebrechen vorliegen, welche die Teilnahme ausschließen, dass sie schwimmen können und dass sie die Tour selbst sowie das Sportprogramm vor Ort nur in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antreten. Das Mindestalter ist je nach Unternehmung unterschiedlich und kann von uns erfragt werden. Die Anreise erfolgt bei all unseren Touren in Eigenregie. CANYON ist nicht für die Organisation und Durchführung der An- bzw. Abreise verantwortlich oder für Ausfälle, Verspätungen bzw. etwaige Unglücksfälle haftbar zu machen. Gelegenheitsfahrten in Fahrzeugen von CANYON erfolgen stets in Form von Mitfahrgelegenheiten auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche und Schmerzensgelder, die über die Versicherungsdeckungssumme hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden. Die Lagerung von Gepäck und Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr.

10. Gewährleistung, Verjährung
Die Gewährleistungsrechte einschließlich der Fristen Ihrer Geltendmachung, sowie Verjährung bestimmen sich ausschließlich nach den Vorschriften des Kursvertrages. Weitergehende Rechte des Kunden, sind soweit zulässig, ausgeschlossen.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Kursvertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitestgehendsten erreicht.

13. Gerichtsstand
Der Kursteilnehmer/in kann CANYON an dessen Gerichtsstand verklagen. Gerichtsstand ist München
.